Für Menschen, denen von ihrer Bank einmal ein Kredit gekündigt wurde, ist der Weg für eine erneute Kreditbewilligung oftmals beschwerlich wenn nicht sogar unmöglich. Denn ein negativer Schufa-Eintrag verhindert oftmals, dass Banken einem Kunden erneut das Vertrauen aussprechen. Dennoch gibt es in solchen Situationen einen Ausweg, nämlich den sogenannten Schweizer Kredit. Dieser von Schweizer Kreditinstituten und Finanzdienstleistern vermittelte Kredit hat den Vorteil, dass er weder bei der Schufa registriert wird noch dass vor einer Kreditvergabe die Schufa angefragt wird. Allerdings sind für die Bewilligung eines Schweizer Kredits seitens des Kreditnehmers gewisse Voraussetzungen zu erfüllen.
So muss dieser nachweisen, dass er aufgrund seines monatlichen Einkommens in der Lage ist, die Raten zu zahlen. Das Einkommen muss zwingend aus einem festen Angestellten- oder Arbeiterverhältnis bestritten werden. Dieses muss unbefristet sein und der Kreditnehmer muss zudem seit mindestens einem Jahr bei seinem Arbeitgeber angestellt sein.
Daher ist es zum Beispiel Selbstständigen nicht möglich, einen Schweizer Kredit zu bekommen. Auch Rentner und Arbeitslose werden keine positive Kreditzusage erhalten. Und wenn ein Antragsteller mehr als fünf Personen Unterhalt leisten muss, ist eine Kreditzusage für einen Schweizer Kredit ebenfalls so gut wie aussichtslos. In einer solchen Situation spielt auch das Einkommen keine Rolle. Die Kreditsumme eines Schweizer Kredits ist im übrigen gedeckelt. So kann ein Kreditnehmer maximal 3500 € erhalten, die er in gleichbleibenden Raten in 40 Monaten zurückgezahlt haben muss. Allerdings kann der Ehepartner diesen Kredit ebenfalls in dieser Höhe beantragen, wenn er die Voraussetzungen erfüllt. Die Auszahlung des Schweizer Kredits erfolgt auf ein Konto bei einer deutschen Bank oder postbar.