Vor der Ausgabe eines Kredites werden im Kreditvertrag alle Formalitäten genau festgelegt. Ein ganz entscheidendes Kriterium ist die Kreditlaufzeit. Hier vereinbaren der Kreditgeber und der Kreditnehmer in der Regel verbindlich, in welcher Zeit das Darlehen getilgt sein muss. Diese Zeit kann unterschiedlich lang sein. Je länger die Kreditlaufzeit ist, umso größer sind die Zinsen und eventuellen sonstigen Kosten, die der Kreditnehmer zahlen muss. Viele Geldinstitute verlangen vom Kreditnehmer den Abschluss einer Restschuldversicherung. Mit längeren Kreditlaufzeiten erhöhen sich auch diese Kosten. Anderseits können durch eine längere Laufzeit des Kreditvertrages die monatlichen Raten niedriger sein. Damit sind sie für den Darlehensnehmer eher bezahlbar. Der Kreditnehmer muss vor Abschluss des Darlehens genau prüfen, was für ihn günstig ist. Wenn die Raten machbar sind, dann sollte die Kreditlaufzeit immer so kurz wie möglich vereinbart werden. In der Regel ist die einmal vereinbarte Kreditlaufzeit über den gesamten Zeitraum bindend. Nur wenige Kreditverträge bieten die Möglichkeit, dass die Laufzeit des Darlehens vom Kreditnehmer ohne Nachteile verkürzt werden kann. Manche Verträge gestatten Teilrückzahlungen in der Kreditlaufzeit. Möchte der Kreditnehmer den Kredit vor Ablauf der Zeit zurückzahlen, dann berechnet die Bank in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung. Damit muss der Kreditnehmer einen Teil der Zinsen, die dem Kreditinstitut durch die frühere Rückzahlung entgehen, zahlen. Bei einer hohen Vorfälligkeitsentschädigung kann es günstiger sein, wenn das vorhandene Geld günstig angelegt und die Kreditlaufzeit eingehalten wird.