Es gibt wohl kein Kreditinstitut, was einem Kunden einen Kredit bewilligt, ohne dass dieser entsprechende Sicherheiten zur Verfügung stellt. Reicht es bei einem sogenannten Verbraucherkredit in der Regel aus, dass der Kreditnehmer durch Vorlage seiner Gehaltsbescheinigungen nachweist, dass er den Kredit auch abzahlen kann, so dient bei einer Immobilienfinanzierung auch das Objekt selbst als Sicherheit. Dennoch gibt es Kreditinstitute, denen ein Kreditausfallrisiko zu hoch ist bzw. Kreditnehmer, die aus eigenem Interesse eine zusätzliche Absicherung wünschen. In einer solchen Situation ist es möglich, den Kredit durch eine sogenannte Restschuldversicherung abzusichern. Diese tritt dann in bestimmten Fällen für die noch ausstehenden Raten ein. Eine solche Situation ist dann gegeben, wenn der Kreditnehmer arbeitslos wird. Auch bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit tritt die Restschuldversicherung für die Zahlung der Raten ein. Dabei ist es unerheblich, ob es eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit mit Zahlung von Krankengeld ist oder eine dauerhafte, die dann in eine Rentenzahlung mündet. Der klassische Fall, wo die Restschuldversicherung eintritt ist der Tod des Kreditnehmers. Um die Hinterbliebenen nicht noch mit der Zahlung von Kreditraten zu belasten, übernimmt die Restschuldversicherung diese und tilgt den Kredit in aller Regel sofort. Wer den Abschluss einer Restschuldversicherung wünscht muss sich im Klaren sein, dass diese den Kredit deutlich verteuert. Daher sollte überlegt werden, ob man zur zusätzlichen Absicherung der Kreditsumme nicht eher eine Risikolebensversicherung abschließt. Zudem übernimmt die Restschuldversicherung tatsächlich nur dann wegen Arbeitsunfähigkeit die Zahlung der Raten, wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht aus einer bereits vorhandenen Erkrankungen resultiert.