Unter Geldwäsche versteht man den Versuch, Geld das auf illegalem Wege erwirtschaftet wurde in den legalen Wirtschafts- und Finanzverkahr einzubringen. Dieses Geld stammt häufig aus strafbaren Handlungen (Drogenhandel aber auch Steuerhinterziehung) oder soll dazu verwendet werden, strafbare Handlungen zu begehen. Der Kampf gegen die Geldwäsche stellt einen wichtigen Aspekt im Kampf gegen das organisierte Verbrechen und den Terrorismus dar. Im Jahr 1992 wurde in Deutschland durch das Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität (OrgKG) der Straftatbestand der Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Dieses Gesetz wurde in den Folgejahren ständig ergänzt und der sogenannte “Vortatenkatalog”, also die Handlungen aus denen das zu “waschende Geld” stammt erweitert. Im Jahr 2004 trat dann das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten – Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft. In diesem Gesetz ist geregelt, wer bestimmte Maßnahmen (Identifizierung des Geldgebers oder Dokumentation von Einzahlungen über 15.000 Euro) zur Bekämpfung der Geldwäsche ergrweifen müssen. Daneben regelt das Gesetz die Verpflichtung von Institutionen, die mit großen Geldmengen in Kontakt kommen (Banken, Versicherungen, Rechtsanwälte aber auch Spielbanken u.ä.), bei dem Verdacht auf Geldwäsche eine Verdachtsanzeige stellen zu müssen. Auch bei dem Verdacht, daß mit dem eingezahlten Kapital terroristische Vereinigungen unterstützt werden sollen, sind die oben genannten Personen und Institutionen zur Anzeige verpflichtet. Wichtige Kennzeichen, die den Verdacht für das Vorliegen von Geldwäsche begründen sind unter anderem eine hohe Anzahl von Konten sowie hohe Bargeldbestände und Einzahlungen. Da es sich bei der Geldwäsche um ein Problem handelt, das nicht an den nationalen Grenzen endet, haben sowohl die Europäische Union als auch internationale Organisationen Richtlinien und Bestimmungen zum Kampf gegen die Geldwäsche erlassen, die von den nationalen Partnern umgesetzt werden sollen.