Der Begriff Dispokredit ist die Abkürzung für einen Dispositionskredit, den die Bank einem Kunden gewährt. Über den Dispokredit erlaubt die kontoführende Bank seinem Kunden, das Girokonto bis zu einem festgelegten Betrag zu überziehen. Die Höhe des Dispokreditrahmens wird individuell nach der Bonität des Kunden ermittelt – in der Regel beträgt er das Zwei- bis Dreifache des regelmäßigen monatlichen Zahlungseinganges wie Lohn, Gehalt oder Rente. Spezielle Sicherheiten in Form von Bürgschaften werden für den Dispokredit von der Bank nicht gefordert. Der Bankkunde hat grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Dispokredit, er wird formlos gewährt. Überzieht der Kontoinhaber sein Girokonto und nimmt die eingeräumte Überziehung in Anspruch, kommt der Dispositionskredit zum Tragen. Ab diesem Zeitpunkt wird der geschuldete Betrag mit einem vorher von der Bank festgelegten Zinssatz verzinst. Dispozinsen werden jedoch nur solange fällig, bis sich das Konto wieder im “grünen Bereich” befindet, also wieder ausgeglichen ist. Eine Analyse der Zeitschrift “Finanztest” im Oktober 2011 ergab, dass die durchschnittlichen Zinsen beim Dispokredit 12,4% betragen. Die höchsten Zinsen waren knapp unter 15%, es gibt aber auch Anbieter mit knapp 7%. Bei der Wahl eines Girokontos sollte man deshalb neben der Erreichbarkeit des Finanzinstitutes und den monatlichen Grundgebühren auch auf den Dispozinssatz achten. Wird auch der eingeräumte Dispositionskredit überschritten fallen zusätzlich Überziehungszinsen an, die in der Regel 5% über dem Zinssatz für Dispokredite liegen – also bei insgesamt ca. 15-20%. Wegen dieser doch sehr ungünstigen Konditionen ist es ratsam, teure Neuanschaffungen in erster Linie nicht über die Ausschöpfung des Dispositionskredites zu finanzieren. In den meisten Fällen ist es günstiger, einen Ratenkredit bei einer Bank aufzunehmen. Um Girokontoinhaber vor einer möglichen Überschuldung zu schützen, greifen bei vielen Banken und Sparkassen Schutzmechanismen. So ist es z.B. nicht möglich, unbegrenzt Bargeld am Geldautomaten abzuheben oder mit der EC-Karte kostspielige Anschaffungen zu tätigen, wenn das Girokonto bereits überlastet ist.