Ein Darlehen stellt einen schuldrechtlichen Vertrag dar, in dem geregelt ist, dass ein Darlehens- oder Kreditgeber einem Darlehens- oder Kreditnehmer eine vorher festgelegte Geldsumme bereitstellt, die dann vom Darlehensnehmer nach einem festgelegten Plan zurückgezahlt wird. Wichtig beim Darlehen ist der Vertrag selbst, in dem unbedingt alle Punkte wie die Darlehenssumme, die Laufzeit der Rückzahlung bzw. Fälligkeit, der Zinssatz und persönliche Daten der Vertragspartner aufgenommen sein müssen. Zur Sicherung der Darlehenssumme bei Fälligkeit verlangt der Geldgeber Sicherheiten. Es gibt verschiedene Arten von Darlehen. Dazu gehören das so genannte Tilgungsdarlehen, bei dem die Tilgung während der Laufzeit immer konstant bleibt und die Zinsen aus dem verbleibenden Kapital berechnet werden. Dabei sinken während der Laufzeit die Raten. Bei einem Annuitätendarlehen bleibt die Summe der monatlichen Rückzahlung immer gleich, dies zieht eine Vergrößerung der Tilgung und eine Verringerung der Zinssumme nach sich. Das endfällige Darlehen zeichnet sich dadurch aus, dass die Darlehenssumme am Ende der Laufzeit in einem einmaligen Betrag zurückgezahlt wird. Weitere Arten von Darlehen sind das Bauspardarlehen und das Laufzeitzinsdarlehen. Die Wahl der Darlehensart hängt von vielen Faktoren ab, so z.B. den persönlichen Verhältnissen des Darlehensnehmers wie Einkommen, Größe der Familie, Art der Anschaffung und mögliche Höhe der finanziellen Belastung. Es empfiehlt sich zu diesem Thema unbedingt die fachkompetente Beratung einer Bank oder eines unabhängigen Beraters.