Zinsen sind die Vergütung für geliehene oder vermietete Finanz- oder Sachgüter. Die Höhe des Zinssatzes wird durch Angebot und Nachfrage bestimmt und wird dabei meist in Prozent ausgedrückt. Der Zinsbetrag berechnet sich dann aus dem Zinssatz, der Leihfrist und dem geliehenen Kapital. Die Höhe des Zinssatzes wird zudem meist in Verträgen festgehalten (Vertragszins), z. B. in Mietverträgen, in Kreditverträgen oder auch in Sparverträgen. Wird dies nicht vertraglich vereinbart, so ist die Höhe des gesetzlichen Zinses entscheidend. Dieser gesetzliche Zinssatz liegt im Allgemeinen bei 4% und bei beidseitigen Handelsgeschäften bei 5%. Die Grundlagen dazu werden von dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB §246) und für Kaufleute von dem Handelsgesetzbuch (HGB §352) geregelt. Zinsen für Finanzgüter werden z. B. von Kreditinstituten für geliehenes Geld in Form von Krediten oder Darlehen erhoben. Dabei unterscheidet man zwischen langfristigen Krediten und kurzfristigen Krediten. Wird ein kurzfristiger Kredit aufgenommen, berechnet sich der Zinsbetrag anhand des Geldmarktzinses auf dem Geldmarkt. Wird hingegen ein langfristiger Kredit aufgenommen, berechnet sich der Zinsbetrag anhand des Kapitalmarktzinses auf dem Kapitalmarkt. Anders herum erhält der Kunde auch Zinsen von dem Kreditinstitut für seine Spareinlagen. Da Zinsen auch Kapitalerträge sind, müssen diese auch als Kapitaleinkünfte versteuert werden. Zinsen für Sachgüter werden z. B. als Pacht oder Miete für die Überlassung einer Wohnung, eines Gebäudes, einer Garage, eines Grundstückes oder einer anderen Immobilie erhoben.Kreditzinsen werden von Banken oder Privatpersonen werden in der Regel im schriftlichen Kreditvertrag vereinbart. Die Höhe der Kreditzinsen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wie bei fast allen Produkten in der freien oder sozialen Marktwirtschaft bestimmt sich auch der Preis für einen Kredit nach Angebot und Nachfrage. Da die Kreditzinsen gewissermaßen der Preis für die Überlassung von Fremdkapital sind, gilt dies auch für Kreditzinsen. Letztlich entscheidet aber die persönliche Vereinbarung der beteiligten Vertragspartner (Kreditgeber und Kreditnehmer) über die Höhe der Kreditzinsen. Allerdings kann diese nicht absolute frei verhandelt werden. Gesetzliche Vorschriften schränken die Freiheit, Kreditzinsen zu vereinbaren allerdings sehr stark ein. Diese dient vor allem dem Verbraucherschutz. So soll beispielsweise verhindert werden, dass Kredite abgeschlossen werden, bei denen der Kreditnehmer unverhältnismäßig stark belastet werden. Diese sittenwidrigen Kreditangebote mit sogenannten Wucherzinsen kommen vor allem dann vor, wenn Kreditinteressenten bereits verschuldet sind oder unbedingt auf einen Kredit angewiesen sind. Für viele Banken oder Kreditvermittler sind hohe Kreditzinsen aber schon lange nicht mehr die einzige lukrative Einnahmequelle im Kreditgeschäft. Mit teuren Restschuldversicherungen versuchen viele Finanzdienstleister zusätzliche Umsätze und Vertriebsergebnisse zu generieren. Damit umgehen viele Anbieter die starke Reglementierung der Kreditzinspolitik um ihre Gewinne zu maximieren. Die Höhe der Kreditzinsen hängt aber auch von der Art des Kredits ab. Während für Immobilienfinanzierungen sehr niedrige Zinsen zu zahlen sind, werden für Dispositionskredite oft Zinssätze im zweistelligen Prozentbereich berechnet. Neben dem Produkt hat aber auch die Bonität des Kreditnehmers starken Einfluss auf die Höhe der Kreditzinsen. Eine schlechte Bonität bedeutet demnach einen höheren Zinssatz, während eine hervorragende Bonität mit besonders niedrigen Zinssätzen honoriert wird. Die Berechnung von Zinsen ist fast so alt wie die Menschheit selbst, Zinsen wurden und werden für geliehene Sachen berechnet. Im Altertum und im Mittelalter borgten sich viele Menschen von ihrem Herrscher oder Gutsherren bestimmte Waren wie zum Beispiel Saatgut, Vieh und ähnliches. Nach einem vorher festgelegten Zeitraum mußten sie dann eine höhere Rückzahlung dieser Waren leisten. Auch die Vergabe von Krediten in Geldform ist schon viele Jahrhunderte alt. Hier wurden insbesondere durch jüdische Geschäftsleute Gelder als Kredit vergeben. Auch Könige und Kaiser borgten sich von diesen Geldgebern große Summen Geldes, um ihren aufwändigen Lebensunterhalt zu finanzieren. Die damals verlangten Zinsen lagen nicht selten bei bis zu 50 Prozent pro Jahr. In der heutigen Zeit werden die Zinsen durch ein kompliziertes Berechnungsmodell bei den einzelnen Banken und Finanzinstituten festgelegt. Dabei unterscheidet man zwischen dem Nominalzins und dem Effektivzins. Der Nominalzins benennt den vereinbarten Zinssatz, welchen man jährlich auf das Darlehen zahlen muß. In der monatlich zu zahlenden Rate sind sowohl Zinsen als auch ein Tilgungsanteil enthalten. Der Effektivzinssatz, zu dessen Angabe die Kreditinstitute ebenfalls verpflichtet sind, beinhaltet neben dem Nominalzins noch Kosten für Bearbeitungsgebühren, Vermittlercourtagen und Beiträge zu Restschuldversicherungen. Je länger die Laufzeit eines Kredites festgelegt wird, desto höher sind die zu zahlenden Gesamtzinsen. Bei einer Laufzeit von z.B. 120 Monaten kann durchaus das Doppelte des vergebenen Nettokreditbetrages an Zinskosten entstehen. Die Zinsen der einzelnen Kreditinstitute zu vergleichen ist relativ schwer. Bei so genannten Zinsrechnern auf den verschiedensten Internet-
plattformen werden in der Regel die günstigsten Konditionen in Aussicht gestellt. Nach Weitergabe der bei Antragstellung notwendigen personenspezifischen Daten wie Name, Vorname, Einkommen, Beschäftigungsdauer und weitere Kreditverpflichtungen wird an Hand der ermittelten Bonität ein individueller Zinssatz festgelegt, welcher meistens höher ist als der in Aussicht gestellte.



