Kredit Vergleich – Kreditana

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Jeder Kredit, jedes Darlehen, jede Hypothek grundsätzlich jede Schuld muss getilgt werden. Im Kredit- und Bankwesen wird der Begriff Tilgung für die Rückzahlung einer definitierten Forderung verwandt. Die Tilgung kann zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber unterschiedlich vereinbart werden. Bei kleineren Verbraucherdarlehen wird die Rückzahlung in der Regel monatlich in festen Beträgen vorgenommen. Bei anderen Darlehensformen, insbesondere bei Hypotheken und Privatkrediten, ist die Schuld an einem genauen Fälligkeitstag zu tilgen. Während der Laufzeit sind in diesem Fall lediglich die Zinsen zu zahlen. Am kundenfreundlichsten ist sicherlich das Annuitätendarlehen, da sich hierbei die Schuldsumme kontinuierlich veringert. Bei Endfälligkeit des Kredites zahlt der Kunde während der Laufzeit lediglich die Zinsen. Gesetzliche Vorgaben zur Tilgung gibt es nicht. Grundsätzlich ist dies immer zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber frei verhandelbar. Banken und Sparkassen sind in Deutschland jedoch verpflichtet, dem Kunden einen genauen Tilgungsplan zu erstellen, der alle relevaten Vertragsdaten zur Abzahlung enthält. Anhand des Tilgungsplanes kann der Kunde jederzeit seine offene Restschuld ersehen. Sollte der Kunde in Zahlungsschwierigkeiten kommen, können beide Vertragsparteien eine vorübergehende Tilgungsaussetzung vereinbaren. Die meisten Darlehensverträge enthalten eine Klausel zur vorzeitigen Tilgung. Diese kann in einzelnen größeren Teilbeträgen oder in der Gesamtsumme erfolgen. In diesem Fall berechnen die meisten Kreditinstitute Vorfälligkeitsentschädigungen. Der Begriff Tilgung umfasst die gesamte Rückzahlung inklusive aller Kreditgebühren und Kreditzinsen. Umgangssprachlich wird mit der Tilgung jedoch öfters nur die Begleichung der tatsächlichen Kreditsumme gemeint und die Zinszahlung gesondert gesehen.