Kredit Vergleich – Kreditana

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In vielen Kreditverträgen findet sich heute die Möglichkeit, Sondertilgungen zu leisten. Diese Sondertilgungen, die außerhalb der normalen Rate geleistet werden, reduzieren entweder die monatliche Rate oder aber verkürzen die Laufzeit. In jedem Fall sorgen Sondertilgungen dafür, dass die Darlehenskosten insgesamt reduziert werden, denn die Zinsbelastung sinkt. Für Sondertilgungen müssen keine Kündigungsfristen eingehalten werden, oft können sie jedoch nur einmal pro Jahr geleistet werden. Bei Ratenkrediten haben Kreditnehmer oft bereits nach sechs Monaten die Möglichkeit, Sondertilgungen zu leisten. Hierbei muss die Sondertilgung in vielen Fällen eine Mindesthöhe, nämlich drei Monatsraten, aufweisen. Gleichzeitig ist es bei Ratenkrediten möglich, das Darlehen mit einer Frist von drei Monaten vollständig zurückzuzahlen.
Auch bei Baufinanzierungen werden immer häufiger Vereinbarungen zur Sondertilgung in den Kreditvertrag integriert. Auch hier muss die Sondertilgung oft eine Mindesthöhe aufweisen, zum Beispiel 2.500 Euro. Weiterhin dürfen nur maximal 5-10% der Kreditsumme (je nach Vereinbarung) pro Jahr getilgt werden. Höhere Sondertilgungen sind ausgeschlossen bzw. an die normalen Kündigungsfristen gebunden. Diese betragen bei Baufinanzierungen sechs Monate, jedoch erst nach Ablauf von zehn Jahren. Je nach Institut können Sondertilgungen sowohl mit als auch ohne Gebühren erbracht werden. Sofern Gebühren hierfür berechnet werden, ist dies entweder im Kreditvertrag oder aber in den Konditionslisten der Kreditinstitute zu finden. Um die Sondertilgung durchführen zu können, ist kein schriftlicher Antrag bei der Bank notwendig. In der Regel genügt die Zahlung des Sondertilgungsbetrages unter Angabe der Darlehensnummer auf ein von der Bank benanntes Referenzkonto. Bei Ratenkrediten kann die Sondertilgung auch direkt vom Girokonto gezogen werden.