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Der Begriff Nominalzins ist bei der Vergabe bzw. bei der Aufnahme eines Kredites von Bedeutung. Er dient zusammen mit dem effektiven Zins zur Berechnung der Kosten oder der Höhe der Raten eines Darlehens. Gerade bei der Aufnahme eines Online-Kredits, bei der eine persönliche Beratung fehlt, sollte ein Verbraucher diese Unterscheidung gründlich beachten. Der Nominalzins ist dabei der im Darlehensvertrag zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer vereinbarte Zinssatz auf den Kredit. Er kann über die gesamte Laufzeit des Kredits fest vereinbart oder auch variabel sein. Zur Beurteilung der tatsächlichen Kosten eines Kredits oder zur Vergleichbarkeit verschiedener Kreditangebote ist er für den Verbraucher nicht geeignet. Aussagekräftiger ist der effektive Zins. Dieser errechnet sich aus den Gesamtkosten eines Kredits, also der Darlehenshöhe, dem Agio und Disagio, den fälligen Bearbeitungsgebühren, den Kreditvermittlungskosten und den Prämien für die in aller Regel abzuschließenden Restschuldversicherungen. Je nach Vertragsgrundlage fallen manchmal weitere Kosten, zum Beispiel Kontoführungsgebühren an. Zur Ermittlung des günstigsten Kredits aus einer Auswahl von Angeboten sollte ein Kreditnehmer deshalb immer den effektiven Zins zu Grunde legen. Zur genauen Berechnung stehen dem Verbrauche im Internet entsprechende Online-Rechner zur Verfügung. Die Kreditinstitute dagegen werben natürlich lieber mit dem meist 0,1 bis 0,2 % niedrigeren Nominalzins, sind allerdings gesetzlich verpflichtet, immer auch den effektiven Zins mit anzugeben.