Kredit Vergleich – Kreditana

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Um einen Kredit beantragen zu können, müssen verschiedene Kreditunterlagen bei der Bank eingereicht werden. Diese Unterlagen sind notwendig, um zum einen eine Einnahmen- Ausgaben-Rechnung erstellen und zum anderen die Bonität des Antragstellers ermitteln zu können. Welche Kreditunterlagen von der Bank eingefordert werden, ist in erster Linie abhängig von der Art des Kredites sowie von dessen Beschäftigung. Wird der Kredit von einem Selbstständigen oder einem Freiberufler beantragt, muss dieser in der Regel seine Einnahmen- Überschuss-Rechnung vorlegen sowie seinen letzten Einkommenssteuerbescheid. Sofern eine Bilanz erstellt wird, ist auch diese zwingend vorzulegen. Mit Hilfe dieser Unterlagen verschafft sich die Bank ein Bild von der finanziellen Situation des Kreditnehmers und überprüft, ob er die Kreditraten später aus seinem Einkommen tragen kann. Ebenso ist es bei unabhängig beschäftigten Personen, die als Arbeitnehmer tätig sind. Zur Ermittlung ihres Einkommens sind die monatliche Lohnbescheide maßgeblich. In der Regel fordern die Banken drei aufeinander folgende Lohnbescheide, denn gerade bei Lohnempfängern kann das Nettoeinkommen stark schwanken. Je nach Höhe des Kredites werden auch hier unter Umständen die Einkommenssteuerbescheide angefordert. Sowohl Selbstständige als auch Arbeitnehmer müssen, sofern weitere Kredite vorliegen, die jeweiligen Kreditverträge der Bank vorlegen. So soll überprüft werden, ob die Haushaltsrechnung trotz vorhandener Kredite einen Überschuss aufweist. Sofern der Antragsteller noch nicht Kunde dieser Bank ist, werden in einigen Fällen auch Kopien der Kontoauszüge angefordert. Diese sollen zeigen, ob die Konten vertragsgemäß geführt werden und ob unter Umständen Lastschriftrückgaben auftragen. Sofern ein Kredit zur Baufinanzierung beantragt wird, sind weitere Kreditunterlagen notwendig. In diesem Fall muss die Bank zusätzlich zur Bonität des Kreditnehmers auch die Werthaltigkeit der Sicherheit, der Immobilie, prüfen. Hierzu werden neben einem Grundbuchauszug und einer Flurkarte auch Bilder des Objektes benötigt.
In allen Fällen wird die Bank zudem die Unterschrift unter die Schufa-Klausel fordern, um die hier gespeicherten Daten prüfen zu können.