Kreditnebenkosten sind solche Kosten, die zu der eigentlichen Nettokreditsumme dazu addiert werden und somit nicht bereits mit der Tilgung und dem Zins abgedeckt sind. So fallen bei der Beantragung eines Kredits Bearbeitungsgebühren an, welche als prozentualer Wert (im allgemeinen zwischen 1 und 3 %) natürlich von der Kreditsumme abhängen. Weitere Posten bei den Kreditnebenkosten stellen die Kosten für die Führung des Kreditkontos oder eine evtl. anfallende Bereitstellungsprovision dar. Sollte der Kreditnehmer sich zu einer Versicherung entschließen, die ihn dagegen absichert, dass er den Kredit evtl. nicht abtragen kann, dann kommen außerdem noch die Kosten für eine Restschuldversicherung oder Kreditausfallversicherung hinzu. Bei Baufinanzierungen können außerdem Notarkosten, sowie Gutachterkosten dazu kommen. Sind die Kreditnebenkosten noch nicht in den ausgewiesenen Kreditzins eingerechnet, spricht man vom sog. Nominalzins. Erst der für den Kreditnehmer wichtigere Effektivzins berücksichtig alle anfallenden Kosten und deckt somit alle evtl. zu berücksichtigenden Nebenkosten ab. Die endgültige Kreditsumme, welche auf die vereinbarten Raten aufgeteilt wird, setzt sich somit abschließend aus der Nettokreditsumme, den Kreditzinsen und den Kreditnebenkosten zusammen. Im Kreditvertrag müssen die Kreditnebenkosten nach der Preisangabenverordnung exakt aufgeschlüsselt und für den Kreditnehmer verständlich definiert sein. Mit Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 werden Kreditnebenkosten nicht mehr steuerlich als Werbungskosten absetzbar sein können.



