Wer erstmal einen Kredit aufgenommen hat, der muss diesen in der Regel natürlich auch gemäß der Vereinbarung mit dem Kreditgeber zurückzahlen. Damit dies gewährleistet ist, muss der Kreditnehmer gewisse Sicherheiten angeben sowie auch vertrauenswürdig genug sein, dass der Kreditgeber auch einigermassen sicher ist, dass er sein geliehenes Geld auch einmal wieder sieht. Falls nicht ausreichend Sicherheiten vorhanden sind, beispielsweise keine großartigen Immobilienbesitze angegeben werden können und auch das monatliche Einkommen nicht sehr überragend ist, kann auch eine sogenannte Kreditbürgschaft als eine Art Sicherheit ausreichen, damit der Kreditgeber von der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers überzeugt wird. Die Kreditbürgschaft sagt dabei nichts anderes aus, alsdass ein Bürge sich dafür bereit erklärt, dass er bei einem ausbleibenden Rückzahlung des Kreditbetrages als Sicherheit gerade steht und die Rückzahlung dann übernimmt.
Der Einsatz einer Kreditbürgschaft ist somit also eine Angelegenheit, die ein gewisses Vertrauen zwischen dem Bürge und dem Kreditnehmer benötigt, denn immerhin will auch der Bürge nicht unbedingt, dass er letztenendes wirklich für die Rückzahlung gerade stehen muss. Ebenso muss der Bürge auch einen dementsprechenden guten finanziellen Ruf besitzen, alsdass die Bank ihn auch als vollwertige Sicherheit akzeptiert. Damit ist natürlich gemeint, dass ein finanziell eher schwacher Mensch als Bürge von der Bank als Sicherheit nicht akzeptiert werden kann, da er selbst dann auch nicht für die Rückzahlung sorgen könnte. Der Einsatz einer Kreditbürgschaft ist kein seltenes Phänomen sondern wird ganz gerne genutzt. Beispielsweise werden dann ganz gerne nahe Verwandte wie beispielsweise die Eltern als Kreditbürge genutzt, damit der Nachwuchs für den Start ins unabhängige Leben dann doch letztenendes eine finanzielle Starthilfe haben, die dann aber natürlich zurückgezahlt werden muss.



