Ein Grundschulddarlehen wird in der Regel zur Finanzierung von Bauvorhaben verwendet. Das Grundschulddarlehen ist daher auch immer zweckgebunden, die Verwendung der Mittel muss also nachgewiesen werden. Dies ist zum einen durch die Vorlage von Baurechnungen der beteiligten Handwerker möglich, aber auch der Architekt kann den Baufortschritt schriftlich bestätigen. Grundschulddarlehen werden meist in Form von Annuitätendarlehen vergeben. Diese Darlehen können mit einer Laufzeit von bis zu 35 Jahren abgeschlossen werden. Der Zins wird je nach Bank jedoch für maximal 15 Jahre festgeschrieben. Nach dieser Zeit wird neu verhandelt. Eine Kündigung ist in den ersten 10 Jahren der Zinsbindung nicht möglich, lassen sich Banken trotzdem auf die vorzeitige Rückzahlung ein, müssen Kunden einen Strafzins, die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung, zahlen. Das wichtigste bei Grundschulddarlehen ist die Besicherung. Diese erfolgt immer durch die Eintragung einer Grundschuld auf das Bauobjekt, und zwar in Höhe des Darlehens. Dies ist bei einem Notar zu beauftragen, der die Grundschuld dann im Grundbuch eintragen lässt. Die Kosten hierfür trägt der Kreditnehmer.
Die Zinsen für Grundschulddarlehen richten sich nach der Höhe des Beleihungsobjektes, also des Hauses inklusive Grundstück, für das die Mittelverwendung vorgesehen ist. Beträgt die Darlehenshöhe maximal 60% des Beleihungswertes, werden die niedrigsten Konditionen vergeben, denn hier ist das Ausfallrisiko des Kredites sehr niedrig. Wird ein Projekt jedoch zu 100% der Baukosten finanziert, erhebt die Bank Zinsaufschläge, die bis zu 0,5% betragen können. Bei hohen Bausummen kann dies, gerechnet auf die Laufzeit, mehrere Tausend Euro kosten. Aus diesem Grund sollte ein Kreditnehmer auch immer mindestens 20% Eigenkapital vorweisen können. Dies kann auch anhand von Eigenleistungen eingebracht werden.



